Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Inhalt
Voraussetzungen
Hinweis
Voraussetzungen
Die Behandlung muss durchgeführt werden von einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten (Universitätsstudium plus Ausbildung in Psychotherapie) oder von einem ärztlichen Psychotherapeuten mit Kassensitz.
Welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Kassenleistung anerkannt sind, regeln die sogenannten Psychotherapierichtlinien. Derzeit als Kassenleistung anerkannt sind die analytische Psychotherapie, die tiefenpsycholgisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und seit 2019 auch die systemische Therapie.
Privat Versicherte sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Zum Teil weichen die Bedingungen erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Hinweis
Die Einführung der Facharztverträge für Psychotherapie hat für die Versicherten der Kassen AOK, Bosch BKK, Daimler BKK und einiger anderer BKK’en erhebliche Vorteile für die ambulante psychotherapeutische Behandlung mit sich gebracht. Dazu gehören der Wegfall bürokratischer Antragsverfahren, ein flexiblerer Umgang mit Behandlungskontingenten und eine Vereinfachung der Kombination von Einzel- und Gruppentherapie.